Tarife & Preise Schuljahr 2025/2026
1. bis 5. Klasse
Die Vertragsgemeinden der Musikschule Kulm beteiligen sich zur Hälfte an den Unterrichtskosten des Instrumentalunterrichts.
Elternbeiträge pro Semester (halbes Schuljahr):
15 Minuten Gruppenunterricht jedes Instrument Woche/Kind
2er Gruppe = 30 Min. 3er Gruppe = 45 Min.: CHF 355.—
(Wird nur durch Empfehlung der Instrumentallehrperson nach min. einem Jahr Einzelunterricht angeboten. Benötigt Unterschrift der Lehrperson.)
-
22.5 Minuten Einzelunterricht/Woche :
CHF 530.—
-
30 Minuten Einzelunterricht/Woche :
CHF 710.—
-
45 Minuten Einzelunterricht/Woche :
CHF 1’060.—
6. bis 9. Klasse
Ab der 6. Klasse ist der Instrumentalunterricht Teil der Volksschule Aargau und kann von SchülerInnen als Wahlfach besucht werden. Der Kanton übernimmt die Kosten für eine Drittelslektion (15 Min.).
Aus methodisch/didaktischen Gründen empfehlen wir, die Lektion auf die Gesamtdauer von 30 Min. zu ergänzen. Diese Zusatzminuten gehen vollständig zu Lasten der Eltern.
Elternbeiträge pro Semester (halbes Schuljahr):
-
15 Minuten Einzelunterricht/Woche :
kostenlos (vom Kanton subventioniert)
-
22.5 Minuten Einzelunterricht/Woche :
CHF 475.—
-
30 Minuten Einzelunterricht/Woche :
CHF 630.—
-
45 Minuten Einzelunterricht/Woche :
CHF 945.—
Jugendliche
-
30 Minuten Einzelunterricht/Woche :
CHF 710.—
-
45 Minuten Einzelunterricht/Woche :
CHF 1’060.—
Erwachsene
-
30 Minuten Einzelunterricht/Woche :
CHF 1’420.—
-
30 Minuten Einzelunterricht/14 täglich :
CHF 710.—
-
45 Minuten Einzelunterricht/Woche :
CHF 2’120.—
-
45 Minuten Einzelunterricht/14 täglich :
CHF 1’060.—
Allgemein
- Alle Anmeldungen sind verbindlich und gültig für das ganze Schuljahr (2. Semester).
- Eine Rückerstattung des Jahresbeitrags ist nicht möglich.
- Der zugewiesene Unterrichtszeitpunkt ist kein Stornierungsgrund.
- Bitte beachten Sie auch die Musikschulordnung.
Rechnungsstellung
Die Elternbeiträge werden semesterweise durch die Abteilung Finanzen Unterkulm in Rechnung gestellt. Eltern von Schülerinnen und Schülern, welche nicht in einer Vertragsgemeinde Wohnsitz haben, müssen sich für eine allfällige Rückerstattung an die Gemeindeverwaltung ihres Wohnortes wenden.