Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmeldung
Die Anmeldung für Kinder und Jugendliche gilt für ein ganzes Schuljahr und hat schriftlich bis am 6. April 2023 zu erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Instrumentallehrperson oder einen bestimmten Unterrichtsort. Die Zuteilung richtet sich nach der Anzahl eingegangener Anmeldungen in den Vertragsgemeinden.
Abmeldung
Ein Austritt aus der Musikschule erfolgt grundsätzlich auf Ende eines Schuljahres. Er erfolgt automatisch durch die Nichtwiederanmeldung für das darauffolgende Schuljahr. Auf begründetes Gesuch hin kann der Austritt in folgenden Fällen gestattet werden:
a) Wegzug der Schülerin oder des Schülers aus dem Musikschulgebiet
b) durch Krankheit oder Unfall verursachte wesentliche Veränderung der Voraussetzungen der Schülerin oder des Schülers. Schriftliche Gesuche sind bis 30. November bei der Musikschulleitung einzureichen. Bei nicht fristgerechter Einreichung bleiben die Unterrichtskosten für das ganze Schuljahr geschuldet.
Schulgeld
Das Schulgeld wird pro Schuljahr berechnet und halbjährlich in Rechnung gestellt. Auf Gesuch hin kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.
Stundenplanung und Stundeneinteilung
Die Stundenplanung liegt in der Verantwortung der Instrumentallehrperson.
Die Stundeneinteilung findet spätestens in der ersten Woche nach den Sommerferien statt. Es kann nur auf den obligatorischen Stundenplan der öffentlichen Schulen Rücksicht genommen werden. Es können auch freie Nachmittage und Samstagvormittag als Unterrichtzeit nicht ausgeschlossen werden.
Unterrichtsstart
Der Instrumentalunterricht beginnt in der zweiten Schulwoche nach den Sommerferien.
Umgang mit Fotomaterial
Mit Ihrer Anmeldung geben Sie Ihr Einverständnis zur Verwendung von Bild‐ und Tonaufnahmen für den Einsatz in den eigenen Druckerzeugnissen.