Die Anmeldung erfolgt auf Beginn des Schuljahres und ist verbindlich. Es gilt für das ganze Schuljahr (2. Semester) und muss jährlich erneuert werden!
Ein Austritt aus der Musikschule erfolgt grundsätzlich auf Ende eines Schuljahres. Er erfolgt automatisch durch die Nichtwiederanmeldung für das darauffolgende Schuljahr. Auf begründetes Gesuch hin kann der Austritt in folgenden Fällen gestattet werden:
a) Wegzug der Schülerin oder des Schülers aus dem Musikschulgebiet. b) durch Krankheit oder Unfall verursachte wesentliche Veränderung der Voraussetzungen der Schülerin oder des Schülers.
Schriftliche Gesuche sind bis 30. November bei der Musikschulleitung einzureichen. Bei nicht fristgerechter Einreichung bleiben die Unterrichtskosten für das ganze Schuljahr geschuldet.
Für alle Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit, auf Beginn des 2. Semesters einzutreten, jedoch nur in Absprache mit der Musikschulleitung.
Der Unterricht im 1. Semester beginnt ab der zweiten Woche im neuen Schuljahr. Im 2. Semester beginnt der Unterricht in der 1. Woche nach den Sportferien.
Anmeldeschluss für das Schuljahr 2023/24: 6. April 2023