Die Anmeldung erfolgt auf Beginn des Schuljahres und ist verbindlich. Es gilt für das ganze Schuljahr (2. Semester) und muss jährlich erneuert werden!
Ein Austritt aus der Musikschule erfolgt grundsätzlich auf Ende eines Schuljahres. Er erfolgt automatisch durch die Nichtwiederanmeldung für das darauffolgende Schuljahr.
Für alle Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit, auf Beginn des 2. Semesters einzutreten, jedoch nur in Absprache mit der Musikschulleitung.
Der Unterricht im 1. Semester beginnt ab der zweiten Schulwoche. Im 2. Semester beginnt der Unterricht in der 1. Woche nach den Sportferien.