Regeln & AGB
Regeln
Absenzen sind bei Kindern, Jugendlichen aber auch Erwachsenen nicht zu vermeiden und müssen nicht nachgeholt werden. Absenzen der Instrumentallehrperson (z.B. wegen Konzerten) werden in gegenseitiger Absprache verschoben. Absenzen wegen Krankheit oder Unfall der Instrumentallehrperson werden nicht nachgeholt.
Es versteht sich von selbst, dass rechtzeitige, gegenseitige Abmeldung erfolgt und dass zu viele Absenzen der Kontinuität des Unterrichts und dem Lernerfolg schaden.
Instrumente sollten erst in Absprache mit der Instrumentallehrperson gemietet oder gekauft werden. Lehrmittel (Noten) werden nach Absprache mit den Instrumentallehrpersonen auf Kosten der Schülerinnen und Schüler gekauft.
Schuljahr und Ferientermine entsprechen denjenigen der Gemeindeschulen des Musikschulgebiets.
Das Unterrichtsjahr der «Musikschule Kulm» startet eine Woche nach dem Schuljahresstart der Gemeindeschulen des Musikschulgebiets.
Unterstützung durch die Eltern, Wertschätzung, Lob und Ermunterung zum regelmäßigen Üben sind für den Erfolg des Musikunterrichts unerlässlich.
Üben ist eine zentrale Voraussetzung, um Fortschritte im Musikunterricht zu erzielen.
Die Anmeldung beinhaltet deshalb eine gewisse Verpflichtung zu regelmäßigem Üben. «Ohne Fleiss kein Preis!»
AGB
Die Anmeldung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gilt für ein ganzes Schuljahr und hat schriftlich bis am 28. März 2025 zu erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Instrumentallehrperson oder einen bestimmten Unterrichtsort. Die Zuteilung richtet sich nach der Anzahl eingegangener Anmeldungen in den Vertragsgemeinden.
Ein Austritt aus der Musikschule erfolgt grundsätzlich auf Ende eines Schuljahres. Er erfolgt automatisch durch die Nichtwiederanmeldung für das darauffolgende Schuljahr.
Schriftliche Gesuche betreffend Austritt und Erlass / Rückerstattung der Kosten sind bis 30. November bei der Musikschulleitung einzureichen. Bei nicht fristgerechter Einreichung bleiben die Unterrichtskosten für das ganze Schuljahr geschuldet.
Über den Erlass bzw. die Rückerstattung des Elternbeitrages für nicht besuchte Lektionen entscheidet die Musikschulleitung auf schriftlichen Antrag der Eltern. Der Antrag der Eltern ist zu begründen. Ein Erlassgesuch kann unter Würdigung aller Umstände gutgeheissen werden, wenn der Schüler / die Schülerin nicht mehr im Musikschulgebiet wohnt, wenn der Schüler / die Schülerin den Unterricht zufolge von Krankheit oder Unfall nicht besuchen kann. Andere Gründe können geprüft werden. Es besteht kein Anspruch auf Erlass oder Rückerstattung des Elternbeitrages. Der Entscheid liegt im Ermessen der Musikschulleitung. Die Musikschulleitung teilt ihren Entscheid den Antragstellern innert 30 Tagen nach Erhalt des Antrages mit. Es gilt das Reglement der Musikschule Kulm.
Das Schulgeld wird pro Schuljahr berechnet und halbjährlich in Rechnung gestellt. Auf Gesuch hin kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.
Die Stundenplanung liegt in der Verantwortung der Instrumentallehrperson.
Die Stundeneinteilung findet spätestens in der ersten Woche nach den Sommerferien statt. Es kann nur auf den obligatorischen Stundenplan der öffentlichen Schulen Rücksicht genommen werden. Es können auch freie Nachmittage und Samstagvormittag als Unterrichtszeit nicht ausgeschlossen werden.
Der Instrumentalunterricht beginnt in der zweiten Schulwoche nach den Sommerferien.