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Regeln & AGB


Regeln

Absenzen

Absenzen sind bei Kindern und Jugendlichen nicht zu vermeiden und müssen nicht nachgeholt werden. Absenzen der Instrumentallehrperson (z.B. wegen Konzerten) werden in gegenseitiger Absprache verschoben. Absenzen wegen Krankheit oder Unfall der Instrumentallehrperson werden nicht nachgeholt.

Es versteht sich von selbst, dass rechtzeitige, gegenseitige Abmeldung erfolgt und dass zu viele Absenzen der Kontinuität des Unterrichts und dem Lernerfolg schaden.

Instrument & Lehrmittel

Instrumente sollten erst in Absprache mit der Instrumentallehrperson gemietet oder gekauft werden. Lehrmittel (Noten) werden nach Absprache mit den Instrumentallehrpersonen auf Kosten der Schülerinnen und Schüler gekauft.

Schuljahr & Ferientermine

Schuljahr und Ferientermine entsprechen denjenigen der Gemeindeschulen des Musikschulgebiets.

Das Unterrichtsjahr der «Musikschule Kulm» startet eine Woche nach dem Schuljahresstart der Gemeindeschulen des Musikschulgebiets.

Unterstützung

Unterstützung durch die Eltern, Wertschätzung, Lob und Ermunterung zum regelmäßigen Üben sind für den Erfolg des Musikunterrichts unerlässlich.

Üben

Üben ist eine zentrale Voraussetzung, um Fortschritte im Musikunterricht zu erzielen.

Die Anmeldung beinhaltet deshalb eine gewisse Verpflichtung zu regelmäßigem Üben. «Ohne Fleiss kein Preis!»

AGB

Anmeldung

Die Anmeldung für Kinder und Jugendliche gilt für ein ganzes Schuljahr und hat schriftlich bis am 31. März zu erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Instrumentallehrperson oder einen bestimmten Unterrichtsort. Die Zuteilung richtet sich nach der Anzahl eingegangener Anmeldungen in den Vertragsgemeinden.

Abmeldung

Ein Austritt aus der Musikschule erfolgt grundsätzlich auf Ende eines Schuljahres. Er erfolgt automatisch durch die Nichtwiederanmeldung für das darauffolgende Schuljahr.

Auf begründetes Gesuch hin kann der Austritt in folgenden Fällen gestattet werden:

a) Wegzug der Schülerin oder des Schülers aus dem Musikschulgebiet
b) durch Krankheit oder Unfall verursachte wesentliche Veränderung der Voraussetzungen der Schülerin oder des Schülers.

Schriftliche Gesuche betreffend Austritt und Erlass / Rückerstattung der Kosten sind bis 30. November bei der Musikschulleitung einzureichen. Bei nicht fristgerechter Einreichung bleiben die Unterrichtskosten für das ganze Schuljahr geschuldet.

Über den Erlass bzw. die Rückerstattung des Elternbeitrages für nicht besuchte Lektionen entscheidet die Musikschulleitung auf Antrag der Eltern. Der Antrag der Eltern ist zu begründen. Ein Erlassgesuch kann unter Würdigung aller Umstände gutgeheissen werden, wenn der Schüler / die Schülerin nicht mehr im Musikschulgebiet wohnt, wenn der Schüler / die Schülerin den Unterricht zufolge von Krankheit oder Unfall nicht besuchen kann. Andere Gründe können geprüft werden. Es besteht kein Anspruch auf Erlass oder Rückerstattung des Elternbeitrages. Der Entscheid liegt im Ermessen des Musikschulleitung. Die Musikschulleitung teilt ihren Entscheid den Antragstellern innert 30 Tagen nach Erhalt des Antrages mit. Es gilt das Reglement der Musikschule Kulm.

Schulgeld

Das Schulgeld wird pro Schuljahr berechnet und halbjährlich in Rechnung gestellt. Auf Gesuch hin kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.

Stundenplanung & Stundeneinteilung

Die Stundenplanung liegt in der Verantwortung der Instrumentallehrperson.

Die Stundeneinteilung findet spätestens in der ersten Woche nach den Sommerferien statt. Es kann nur auf den obligatorischen Stundenplan der öffentlichen Schulen Rücksicht genommen werden. Es können auch freie Nachmittage und Samstagvormittag als Unterrichtzeit nicht ausgeschlossen werden.

Unterrichtsstart

Der Instrumentalunterricht beginnt in der zweiten Schulwoche nach den Sommerferien.